
Auch: fiduziarisches Eigentum . Form des Eigentum s, das von dem Eigentümer als Treugeber einem anderen - z. B. einer Bank -nur treuhänderisch übertragen worden ist. Zu unterscheiden allerdings: eigennütziges Treuhandeigentum (Siche-rungs[treuhand]eigentum) und uneigennütziges Treuhandeigentum (Verwaltungs[treuhand]eigentum).
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/treuhand-treuhaendereigentum/treuh
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